Aktion Ältester Kühlschrank gesucht
Wer hat den ältesten Kühlschrank im Kreis Groß-Gerau? Der Kreis Groß-Gerau sucht den ältesten noch funktionsfähigen Kühlschrank im Kreisgebiet. Vielleicht steht der wahre „Oldtimer“ ja bei Ihnen zu Hause? Mitmachen können alle Kühlschränke, die mindestens 20
Jahre alt sind. Zu gewinnen gibt es einen neuen, energieeffizienten Kühlschrank! Als Nachweis senden Sie den Kaufbeleg oder ein Foto
des Typenschildes an den Kreis Groß-Gerau.
Aktionsstart: 14.09.2026
Einsendeschluss: 06.11.2026
Preisübergabe 21.11.2026 beim Tag der Sanierung
Ansprechperson: Markus Huber
E-Mail: klima@kreisgg.de
Neben der Chance auf einen attraktiven Gewinn leisten Sie auch einen Beitrag zum Klimaschutz: Moderne Elektrogeräte verbrauchen deutlich weniger Strom als ältere Modelle. Jetzt mitmachen und den ältesten Kühlschrank im Kreis Groß-Gerau finden!
Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können alle Privathaushalte im Kreis Groß-Gerau.
- Der eingereichte Kühlschrank muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Zugelassen sind ausschließlich funktionstüchtige und aktuell in Betrieb befindliche Seriengeräte. Selbstgebaute oder umgebaute Geräte können nicht berücksichtigt werden.
- Als Nachweis für das Alter können beispielsweise eine Kaufquittung, die Bedienungsanleitung oder ein Foto des Typenschilds eingereicht werden. Auf dem Typenschild sollten möglichst Hersteller, Baujahr und Typ erkennbar sein. Zusätzlich ist ein Foto des Kühlschranks an seinem Aufstellort einzureichen.
- Für die Bewertung ist das Herstellungsjahr des Kühlschranks entscheidend.
- Werden mehrere Kühlschränke mit demselben Herstellungsjahr eingereicht, entscheidet das Los über den Gewinn.
- Die Gewinnerin bzw. der Gewinner verpflichtet sich, den alten Kühlschrank fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner zu tragen.
- Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird vom Kreis Groß-Gerau über den Gewinn informiert. Anschließend kann ein neuer Kühlschrank oder eine Kühl-Gefrier-Kombination mit der höchsten Energieeffizienzklasse A angeschafft werden.
- Gegen Vorlage des Kaufnachweises für das Neugerät wird der vereinbarte Gewinnbetrag als Zuschuss zur Neuanschaffung erstattet. Voraussetzung ist, dass alle Teilnahmebedingungen erfüllt wurden.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Der Kreis Groß-Gerau behält sich vor, die Teilnahmebedingungen aus wichtigem Grund zu ändern oder die Aktion anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.