Klimanotstand im Kreis Groß-Gerau

Was bedeutet der Begriff Klimanotstand?

Der Klimawandel schreitet unaufhörlich voran und wirkt sich immer stärker auf das Leben der Menschen und die Umwelt aus. Dürresommer, Wasserknappheit, Waldbrände, die große Hitze und ihre Folgen für die Gesundheit vor allem älterer Personen, all das gilt es im Sinne des Umweltschutzes, der Daseinsfürsorge und des Bevölkerungsschutzes in den Blick zu nehmen und tatkräftig zu handeln.

Auch im Kreis Groß-Gerau werden die Zeichen der Klimaveränderungen immer deutlicher spürbar und lassen keinen Zweifel daran, dass ein unverzügliches und entschlossenes Handeln dringend geboten ist.

Die Ausrufung des Klimanotstandes soll Maßnahmen und Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels verbindlich festschreiben und diesen höchste, nicht aufschiebbare Priorität geben.

Der Kreis Groß-Gerau ruft den Klimanotstand aus

Im Jahr 2022 hat der Kreis Groß-Gerau nach eingehender Diskussion und Beratung den Klimanotstand ausgerufen.

Im Vorfeld hatte zunächst der Kreistag den Kreisausschuss beauftragt, aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Kreis Groß-Gerau zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Einhaltung der Klimaschutzziele bisher ergriffen wurden und welche Maßnahmen aufgrund der sich zuspitzenden Situation darüber hinaus künftig notwendig und umsetzbar sind.

Die zur Beantwortung dieser Fragen eingesetzte Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass der Klimawandel eine Krise darstellt, die in ihren Auswirkungen mittel- und langfristig den Fortbestand der menschlichen Zivilisation und das ökologische Gleichgewicht des Planeten massiv gefährdet (Klimaschutzbericht + Anhang zum Bericht). Von diesen Auswirkungen ist auch der Kreis Groß-Gerau direkt betroffen. Die Ausrufung des Klimanotstands war daher geboten.

Kreistag beschließt Resolution

Mit dieser Resolution erklärt der Kreis Groß-Gerau den Klimanotstand mit der Forderung sofortiger und ambitionierter Maßnahmen gegen die Klimakrise, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen:

Beschlussvorlage XVIII_444 (Klimaschutz im Kreis Groß-Gerau).pdf

Der Klimacheck – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

Beschlussvorlagen des Kreisausschusses müssen gemäß dieser Resolution eine überschlägige Prognose zu ihren voraussichtlichen klimatischen Auswirkungen enthalten. Dieser Klimacheck ist inzwischen verpflichtend in der Kreisverwaltung eingeführt.

Im ersten Bericht zu den Klimachecks ist der Zeitraum bis zum 31.03.2022 berücksichtigt: 220421_Erster Bericht Klimacheck bis zum 31.03.2022

Im zweiten Bericht die Zeit vom 01.04.2022 bis zum 21.12.2022: 230308_Zweiter Bericht Klimacheck 2. bis 4 Quartal 2022

Der dritte Bericht umfasst das Kalenderjahr 2023: Er findet sich im Ratsinformationssystem des Kreises: Hier.