Die Kommunalrichtlinie „Solarförderung Biebesheim 2024“ startet zum 01.01.2024

Bei dem kommunalen Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Biebesheim am Rhein. Nach Beschluss der Gemeindevertretung stehen für das Programm 30.000 EUR in 2024 zur Verfügung.

Es können ausschließlich nur Anlagen gefördert werden, die auf oder an Gebäuden innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Biebesheim am Rhein ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden.

Eine Förderung für technische Anlage aus dem Jahr 2023 wird rückwirkend nicht möglich sein. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung dieser Leistung seitens der Gemeinde Biebesheim am Rhein besteht nicht.

Konditionen:

  • Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher 500 EUR
  • Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher 500 EUR
  • Solarthermie Anlage 500 EUR
  • Pro Balkon Photovoltaikanlagen Paket 250 EUR

 

Art, Umfang und Voraussetzungen der Zuwendungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Datei, die Sie über folgenden Link erreichen: Richtlinie Solarförderung Biebesheim 2024 – Biebesheim am Rhein.

Ansprechperson bei der Gemeinde Biebesheim:

Martin Erber

Klimaschutzbeauftragter
E-Mail: m.erber@biebesheim.de
Tel.: 06258 / 806-59