Denkmalbehörden müssen Anlagen künftig in der Regel genehmigen
Eine neue Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen stellt klar, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn als Oberste Denkmalschutzbehörde hält in der Richtlinie fest, dass allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals eine Nichtgenehmigung in Frage kommt. Auch dann müssen die Behörden, so die Richtlinie, stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Die Richtlinie ist für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend.
Denkmäler sind häufig aus nachhaltigen und klimaneutralen Materialien, aus der Region, gebaut. Daher ist es besonders sinnvoll diese weiter nutzbar zu machen.
Weitere Informationen sowie die Richtline finden Sie auf der folgenden Seite: Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern | wissenschaft. hessen.de